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Meisterbrief – Fliesen-, Platten- und Mosaikleger- Handwerk

Meisterbrief - Urkunde über bestandene Meisterprüfung

„durch eine am Sitz der zuständigen Kammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommener Nachweis über die Fähigkeiten der notwendigen theoretischen und fachlichen Kenntnisse und die Befähigung einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden, sowie für das Vorhandensein betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse“ „In Deutschland war der Meisterbrief als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (zulassungspflichtige Berufe mit Erfordernis des großen Befähigungsnachweises), auf bestimmte Berufe beschränkt.

In der Novelle der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat wurde diese für zulassungsfreie Berufe abgeschafft. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Berufe wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbständig auszuüben, ausgebaut. Seit dem Jahr 2004 werden durch Änderung der HwO als Befähigungsnachweise zur Führung eines Handwerkerbetriebes auch eine Ausnahmebewilligung nach §§ 8 oder 9 oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO für Altgesellen oder ein Abschluss als Ingenieur anerkannt.“